Über den LVEB
1. Was ist der LVEB?
Der LVEB ist ein Zusammenschluss von Eltern-, Angehörigen- und Betreuerbeiräten in Werkstätten und Wohneinrichtungen in NRW, vornehmlich für Menschen mit geistiger Behinderung, unabhängig vom Träger der Einrichtung. In diesem Verband sind sowohl Beiräte von kommunalen, kirchlichen, anthroposophischen und anderen Trägern wie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und der Lebenshilfe vertreten. Jeder Beirat einer Wohneinrichtung und einer Werkstatt kann dem LVEB beitreten. In Einzelfällen können auch Eltern, Angehörige bzw. Betreuer von Werkstätten und Wohneinrichtungen aufgenommen werden, in denen kein Beirat besteht.
Der LVEB wird von einem Vorsitzenden geleitet. Ihm zur Seite steht die "Geschäftsführende Arbeitsgruppe". Sie zählt bis zu 15 ordentliche Mitglieder, die von der Vollversammlung der Mitglieder gewählt werden. Sachverständige Personen (freie Mitarbeiter) können zu den Sitzungen hinzugezogen werden.
Der LVEB ist Mitglied des Bundesverbandes von Eltern-, Angehörigen- und Betreuerbeiräten (BKEW).
2. Wozu LVEB?
a) Werkstätten und Wohnstätten sind Einrichtungen für Menschen mit geistigen bzw. mehrfachen Behinderungen. Menschen mit solchen Behinderungen sind in der Regel nicht in der Lage, ihr Leben selbständig zu führen. Sie bedürfen der ständigen Hilfe, um ihr Leben zu gestalten, aber auch, um am Arbeitsleben und dem Leben der menschlichen Gesellschaft teilhaben zu können. Hilfen hierzu werden vornehmlich von ihren Eltern und Angehörigen, aber auch von gesetzlichen Betreuern geleistet.
b) Dazu bilden Eltern, Angehörige und Betreuer in den Werkstätten und Wohneinrichtungen entsprechende Beiräte. Sie vertreten die Interessen der Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung sowie der Angehörigen und gesetzlichen Betreuer gegenüber Trägern und Leitungen der Einrichtungen, aber auch gegenüber politischen und gesellschaftlichen Körperschaften. Sie sind eine wichtige Facette des bürgerschaftlichen Engagements.
c) Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit bedürfen diese Beiräte und auch die Beratergremien nach dem Wohn- und Teilhabegesetz der Unterstützung. Dazu dienen Informationen und Schulungen, Erfahrungsaustausch miteinander, sowie konkrete Hilfen bei öffentlichen und rechtlichen Angelegenheiten.
d) Der LVEB unterstützt und koordiniert die Arbeit der Beiräte und vertritt sie bei gemeinsamen politischen und gesellschaftlichen Anliegen öffentlich in NRW. Er sieht es als seine Aufgabe an, Menschen mit Behinderungen, vor allem die, die sich nur schwer oder überhaupt nicht artikulieren können, sowie die Sorgeberechtigten zu unterstützen.
e) Deshalb haben sich zahlreiche Beiräte in NRW im Jahre 1983 zu einem Verband zusammengeschlossen. Ein Jahr später ist mit anderen Landesverbänden ein Bundesverband (BKEW) gebildet worden.
3. Wie arbeitet der LVEB?
a) Er behandelt in den monatlichen Sitzungen der geschäftsführende Arbeitsgruppe
- Entwürfe, Gesetze und Verordnungen,
- die Durchführung von Gesetzen und Verordnungen,
- Vorkommnisse in Werkstätten und Wohneinrichtungen,
- einschlägige Vorgänge in Politik und Gesellschaft.
b) Er versucht im Interesse der Menschen mit Behinderungen und ihrer Sorgeberechtigten auf öffentlich
rechtliche und gesellschaftliche Vorgänge Einfluss zu nehmen,
- durch Stellungnahmen,
- durch Teilnahme an Anhörungen,
- durch Gespräche mit Parteien, Politikern und Behörden.
c) Er nutzt seine Kontakte
- zu Parteien und Mandatsträgern,
- zu Ministerien und Behörden (z. B. zu den Landschaftsverbänden),
- zu gleichgerichteten Verbänden.
d) Er leistet auch in Einzelfällen Menschen mit Behinderungen sowie Eltern, Angehörigen und Betreuern Hilfe durch Beratungen, mit Vorschlägen und konkreten Angeboten.
e) Er informiert die Mitglieder zweimal im Jahr über aktuelle Fragen, rechtliche Sachverhalte und gibt Hinweise für die Praxis.
f) Er bietet Möglichkeiten zur Weiterbildung durch Vorträge und Seminare.